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Bei Dashcams laufen zwei Fragen durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben: Ob man aufzeichnen darf, und ob eine Aufzeichnung vor Gericht hilft. Die Antworten fallen unterschiedlich aus, und genau daraus entsteht die Verwirrung.
Was der BGH 2018 entschieden hat
Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2018 entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam in einem Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertet werden können. Das Gericht hat dabei ausdrücklich offengelassen, dass die permanente anlasslose Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig ist. Es hat lediglich abgewogen und dem Interesse an der Aufklärung des Unfallhergangs im konkreten Fall Vorrang eingeräumt.
Daraus folgen zwei Dinge, die zusammengehören:
- Eine Aufnahme kann verwertbar sein, obwohl sie unzulässig entstanden ist.
- Die Unzulässigkeit verschwindet dadurch nicht. Ein Bußgeld der Datenschutzaufsicht wegen Daueraufzeichnung bleibt möglich.
Wer eine Dashcam einsetzt, sollte deshalb nicht auf die Verwertbarkeit spekulieren, sondern die Aufzeichnung von vornherein so einrichten, dass sie datenschutzrechtlich vertretbar ist.
Anlassbezogene Kurzaufzeichnung statt Dauerbetrieb
Der Weg dorthin heißt Ringspeicher plus Ereignisauslösung. Die Kamera nimmt in kurzen Abschnitten auf und überschreibt sie fortlaufend. Erst wenn ein Ereignis eintritt, also ein Aufprall über den Beschleunigungssensor erkannt oder die Speichertaste gedrückt wird, wird die betreffende Sequenz vor dem Überschreiben geschützt.
Damit wird nichts anlasslos dauerhaft gespeichert. Genau das ist der Punkt, auf den es datenschutzrechtlich ankommt. Praktisch bedeutet das:
- Kurze Loop-Intervalle wählen, damit gespeicherte Abschnitte nicht mehr Material enthalten als nötig
- G-Sensor sinnvoll einstellen, zu empfindlich sperrt jede Bodenwelle ab und füllt den geschützten Speicherbereich
- Gesicherte Dateien löschen, sobald der Anlass erledigt ist
- Aufnahmen nicht veröffentlichen, weder in sozialen Netzwerken noch in Foren
Ein Video mit erkennbaren Personen und Kennzeichnen ins Netz zu stellen ist eine eigene, deutlich weitergehende Datenverarbeitung. Wie die DSGVO Videoaufnahmen generell behandelt, ist im Ratgeber zur Videoüberwachung und DSGVO ausführlicher beschrieben.
Der Parkwächter-Modus und sein Stromproblem
Parkwächter bedeutet: Die Kamera bleibt bei abgestelltem Fahrzeug aktiv und startet eine kurze Aufzeichnung, wenn der Erschütterungssensor anschlägt oder Bewegung im Bild auftaucht. Für Parkrempler und Vandalismus ist das der eigentlich interessante Anwendungsfall.
Das Problem ist die Stromversorgung. In den meisten Fahrzeugen wird die 12-Volt-Buchse beim Abstellen spannungsfrei. Es gibt drei Wege:
| Versorgung | Aufwand | Batterierisiko | Eignung Parkwächter |
|---|---|---|---|
| 12-Volt-Buchse | steckfertig | keines | meist nicht möglich |
| Festeinbau-Kabelsatz an Dauerplus | Verlegung nötig | gering mit Unterspannungsabschaltung | gut |
| Zusatzakku-Modul | mittel, Ladezyklus beachten | keines am Bordnetz | gut, begrenzte Laufzeit |
Ein Festeinbau-Kabelsatz ohne Abschaltautomatik ist die schlechteste Variante: Die Kamera zieht dann bis zur leeren Starterbatterie. Achte darauf, dass eine Abschaltspannung einstellbar ist und die Kamera sich selbst abschaltet, bevor die Batterie kritisch wird.
Auflösung, Nachtsicht und Blickwinkel
Die auf der Verpackung beworbene Auflösung sagt wenig darüber aus, ob ein Kennzeichen später lesbar ist. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Sensor, Objektiv und Bildverarbeitung.
- Auflösung: Full HD reicht für den Hergang, für Kennzeichen auf Distanz ist mehr hilfreich. Höhere Auflösung braucht mehr Speicher und größere Karten.
- Sensor und Lichtstärke: Die meisten relevanten Vorfälle passieren bei schlechten Lichtverhältnissen. Ein lichtstarkes Objektiv und ein Sensor mit guter Empfindlichkeit bringen nachts mehr als zusätzliche Pixel.
- HDR beziehungsweise WDR: Gleicht harte Kontraste aus, etwa bei Tunnelausfahrt oder tief stehender Sonne. Ohne diese Funktion sind Bereiche schlicht weiß.
- Blickwinkel: Sehr weite Winkel erfassen mehr Fahrbahn, verzerren aber die Ränder und verkleinern entfernte Objekte. Ein mittlerer Winkel liefert oft die brauchbareren Bilder.
- Bildrate: Höhere Bildraten helfen bei schnellen Bewegungen, kosten aber ebenfalls Speicher.
Ein zweiter Kanal nach hinten ist sinnvoll, weil ein erheblicher Teil der Kollisionen von hinten kommt. Er verdoppelt allerdings den Datenstrom auf die Speicherkarte.
Speicherkarte: der häufigste Ausfallpunkt
Eine Dashcam schreibt permanent auf dieselbe Karte und überschreibt sie ständig. Das ist ein Belastungsprofil, für das normale Karten aus dem Fotobereich nicht ausgelegt sind. Karten mit der Kennzeichnung High Endurance sind genau dafür konstruiert.
Wichtig ist außerdem die Routine: Karte regelmäßig in der Kamera formatieren, den Aufnahmestatus gelegentlich kontrollieren und die Karte nach längerem Dauerbetrieb ersetzen. Der klassische Ärgerfall ist die Kamera, die seit Monaten nichts mehr aufzeichnet, was aber erst nach dem Unfall auffällt. Kameras mit akustischer oder optischer Rückmeldung bei Kartenfehlern sind hier deutlich im Vorteil.
Hitze, Kondensator und Lebensdauer
Eine Dashcam sitzt direkt hinter der Scheibe und damit an einem der heißesten Punkte im Fahrzeug. Im Sommer sind dort Temperaturen erreichbar, bei denen Lithium-Ionen-Akkus altern, aufquellen oder abschalten. Deshalb setzen viele Hersteller auf einen Superkondensator statt eines Akkus. Er speichert nur so viel Energie, wie zum sauberen Abschließen der laufenden Videodatei nötig ist, verträgt aber Hitze und Kälte deutlich besser und hält länger.
Für den Dauerbetrieb im Fahrzeug ist das ein relevantes Auswahlkriterium: Modelle mit Kondensator gelten als die robustere Wahl, Modelle mit Akku bieten dafür teilweise längere autarke Laufzeiten im Parkbetrieb. Wer die Kamera dauerhaft angeschlossen lässt, sollte zusätzlich auf den angegebenen Betriebstemperaturbereich achten und die Kamera im Hochsommer nicht in der prallen Sonne hinter einer ungeschützten Scheibe belassen.
Montage und Sichtfeld
Die Kamera gehört hinter den Rückspiegel in den vom Scheibenwischer erfassten Bereich. Sie darf das Sichtfeld nicht beeinträchtigen. Das Kabel wird sauber in der Dachhimmelkante und der A-Säulen-Verkleidung verlegt, niemals quer über den Airbag-Bereich der Säule.
Zwei weitere Punkte werden gern übersehen: Saugnäpfe verlieren bei Hitze und Kälte an Haftung, Klebehalterungen sind langfristig stabiler. Und die Kamera sollte im geparkten Fahrzeug nicht sichtbar herumliegen, weil sie sonst selbst zum Diebstahlanreiz wird.
Was das für die Kaufentscheidung bedeutet
Klär zuerst, wofür du die Kamera willst, dann ergibt sich der Rest:
- Geht es nur um den Unfallnachweis während der Fahrt, reicht eine Frontkamera mit Ringspeicher, G-Sensor und guter Nachtleistung, versorgt über die 12-Volt-Buchse.
- Geht es auch um Parkremper und Vandalismus, brauchst du Parkwächter-Modus plus Dauerstromversorgung mit Unterspannungsabschaltung. Alles andere funktioniert im Alltag nicht.
- Geht es um Auffahrunfälle und Drängler, plane den zweiten Kanal nach hinten von Anfang an ein und wähle die Speicherkarte entsprechend größer.
Und unabhängig davon: Stell die Aufzeichnung auf Kurzsequenzen mit Überschreiben ein, nicht auf Dauerarchivierung. Wer das Fahrzeug zusätzlich gegen Diebstahl absichern will, kombiniert die Kamera sinnvollerweise mit einer mechanischen Sperre wie einer Lenkradkralle oder einer Ortung per GPS-Tracker.
Dieser Text gibt den Stand der Rechtsprechung in verständlicher Form wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Im konkreten Streitfall entscheidet immer die Bewertung des Einzelfalls.
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Häufige Fragen
Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Der Betrieb ist nicht generell verboten, permanentes anlassloses Filmen des Verkehrs ist datenschutzrechtlich aber unzulässig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Zulässig ist die Nutzung als anlassbezogene Kurzaufzeichnung, bei der ältere Aufnahmen laufend überschrieben und nur bei einem Ereignis gesichert werden.
Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwertbar?
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein können, auch wenn die Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig war. Verwertbarkeit und Zulässigkeit sind also zwei getrennte Fragen. Ein Bußgeld wegen unzulässiger Daueraufzeichnung bleibt trotz Verwertung möglich.
Was macht der Parkwächter-Modus?
Die Kamera überwacht das abgestellte Fahrzeug und startet bei Erschütterung oder Bewegung eine kurze Aufzeichnung. Dafür braucht sie eine Dauerstromversorgung, entweder über einen Festeinbau-Kabelsatz mit Unterspannungsabschaltung oder über einen Zusatzakku. Über den Zigarettenanzünder funktioniert das bei den meisten Fahrzeugen nicht, weil dieser beim Abstellen stromlos wird.
Welche Speicherkarte braucht eine Dashcam?
Eine microSD-Karte, die für Dauerschreiben ausgelegt ist, im Handel als High Endurance gekennzeichnet. Normale Foto-Karten sind für den permanenten Überschreibbetrieb nicht gedacht und fallen früher aus. Die Karte sollte regelmäßig formatiert und nach ein bis zwei Jahren Dauerbetrieb ersetzt werden.
Reicht Full HD oder brauche ich 4K?
Für die Rekonstruktion eines Unfallhergangs reicht Full HD meist aus, für das Ablesen eines Kennzeichens auf mehreren Metern Entfernung oft nicht. Höhere Auflösung hilft dort, kostet aber Speicherplatz und erzeugt bei schwachem Licht mehr Bildrauschen. Ein guter Sensor mit hoher Lichtempfindlichkeit ist im Zweifel wichtiger als die reine Pixelzahl.